V8 Spezialist
Thomas Keßler
Mercedes-Benz-Klassiker

Handel - Tuning - Reparatur


Motor- und Getriebetechnik
MB Baureihen: 124 • 129 • 140

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1.1
Für sämtliche, zwischen der Fa. L+T und dem Kunden entstehenden und entstandenen, geschäftlichen Beziehungen gelten ohne Ausnahme die folgenden AGB’s. Abweichungen von den AGB’s der Fa. L+T bedürfen für eine Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der Schriftform bzw. der schriftlichen Zustimmung der Fa. L+T.

1.2
Endverbraucher im Sinne dieser AGB’s sind natürliche Personen mit denen die Fa. L+T in Geschäftsbeziehungen tritt, ohne dass diesen Personen eine selbstständige bzw. gewerbliche berufliche Tätigkeit zugeordnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB’s sind juristische oder natürliche Personen bzw. rechtswirksame Personengesellschaften mit denen die Fa. L+T in Geschäftsbeziehungen tritt und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der AGB’s der Fa. L+T sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.3
Mündliche Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere für evtl. Zusicherungen und vereinbarte Vertragsänderungen.

§2 Vertragsschluss

2.1
Mit der Bestellung einer Ware, in jeglicher bekannter Form, erklärt der Kunde verbindlich, dass er die bestellte Ware erwerben möchte.

2.2
Die Fa. L+T verpflichtet sich Bestellungen der Kunden im Rahmen der AGB’s anzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Bestellung ein Schrift- oder arithmetischer Fehler auf unserer Webseite zugrunde liegt. In einem solchen Fall erhält der Kunde auf Wunsch ein erneutes, berichtigtes Angebot bzw. eine korrigierte Auftragsbestätigung.

2.3
Wird ein von der Fa. L+T angebotener Artikel auf elektronischem Wege bestellt, erhält der Kunde kurzfristig eine elektronische Bestätigung.

2.4
Alle Preisangaben auf unserer Webseite sind unverbindliche Angaben. Durch die Fa. L+T sind jederzeit Preisänderungen möglich. Geltung haben ausschließlich die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.

2.5
Dringende bzw. eilige Bestellungen sind als solche schriftlich zu kennzeichnen und werden mit entsprechenden Mehrkosten ( Eilboten- oder Expresszuschlag etc. ) fakturiert und angeboten.

2.6
Ein Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Leistungserbringung durch unsere Zulieferer. Dies gilt für den Fall einer Falsch- oder Nichtlieferung, die nicht in der Verantwortung der Fa. L+T liegt. Kunden werden über eine dadurch evtl. entstehende Nichtverfügbarkeit oder zeitliche Verzögerung unserer Leistungen informiert. Der Kunde hat bei Nichtverfügbarkeit Anspruch auf Herausgabe einer evtl. getätigten Gegenleistung.

§3 Liefertermine

3.1
Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart worden sind. In jedem anderen Fall erfolgt die Lieferung der Ware so schnell wie möglich; jedoch innerhalb von höchstens 3 Wochen nach Zahlungseingang oder erstellter Lieferbestätigung.

3.2
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager L+T an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Auf dem Versandweg beschädigte oder gar verloren gegangene Waren begründen keine Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden gegenüber der Fa. L+T. Dies gilt für alle zeitlichen Verzögerungen bei der Zustellung der Waren durch die befördernden Unternehmen, Gesellschaften bzw. Personen sowie der Bundesbahn.

3.3
Höhere Gewalt und bei dem Verkäufer bzw. seinen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Ware zu dem vereinbarten Termin zu liefern, beeinflussen bzw. verändern die vereinbarten Termine entsprechend der durch diese Umstände entstandenen Leistungsstörungen.

3.4
Wir die Lieferfrist überschritten, hat der Kunde das Recht ab drei Tagen nach Überschreiten der dreiwöchigen Lieferfrist eine schriftliche Aufforderung an uns zu richten, in der er eine angemessene Nachfrist für die Lieferung stellt. Im Falle eines erfolglosen Ablaufens der gesetzten Nachfrist kann der Kunde von dem Vertrag zurück treten.

3.5
Schadenersatzansprüche gegenüber L+T kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fa. L+T verursacht wurde. In jedem Fall sind evtl. Schadenersatzansprüche immer auf den zweckbedingten, vorhersehbaren Schaden, der durch die Verzögerung eintreten kann, begrenzt.

3.6
Gelangt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Fa. L+T berechtigt, den ihr entstandenen Schaden inkl. etwaiger Mehraufwendungen dem Kunden gegenüber geltend zu machen. Sobald ein Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Schuld für jegliche Verschlechterung oder den Verlust der Ware sofort auf ihn über.

§4 Eigentumsvorbehalt

4.1
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt die gelieferte und bestellte Ware solange Eigentum der Fa. L+T wie der vollständige Kaufpreis nicht gezahlt ist. Bei Verträgen mit Unternehmen, Gewerbetreibenden und jeglichen Gesellschaften ist die gelieferte und bestellte Ware solange Eigentum der Fa. L+T wie die Summe aller Forderungen der Fa. L+T gegenüber der o.g. Vertragspartner aus laufenden Geschäftsbeziehungen nicht beglichen ist. Bei Zahlung per Schecks wechselt das Eigentum erst nach erfolgter Gutschrift des vereinbarten Betrages auf unserem Firmenkonto.

4.2
Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt sofort zu überprüfen und sie sorgsam zu behandeln. Eine Beschädigung oder die Vernichtung der Ware hat der Kunde der Fa. L+T unverzüglich schriftlich mit zu teilen da nach Ablauf einer 3 tägigen Meldefrist keine Reklamationen anerkannt werden. Nötige Wartungs- und Inspektionsarbeiten an von uns gelieferten Waren gehen in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.

4.3
Bei einem Zugriff Dritter ( z.B. Pfändung ) auf die von L+T gelieferte Waren ist der Kunde verpflichtet, diesen Vorgang unverzüglich an uns zu melden. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen, wenn die gelieferte Ware Eigentum der Fa. L+T ist.

4.4
Die Fa. L+T behält sich das Recht vor bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Eintreten von Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach §3 u. 4 dieser AGB’s von dem Vertrag zurück zu treten und die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen.

4.5
Ein Unternehmer ist berechtigt die von uns gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Hiermit tritt er an die Fa. L+T bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages ab, die ihm durch eine Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Hiermit nehmen wir die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Fa. L+T behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall muss der Unternehmer alle zum Einzug der Forderungen nötigen Angaben machen, die entsprechenden Unteralgen einsehbar machen und dem Dritten die Abtretung offen legen.

§5 Widerrufklauseln

5.1
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung bei dem Kunden. Der Widerruf muss schriftlich oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer erklärt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.

5.2
Der Verbraucher ist bei Anwendung des Widerrufsrechtes verpflichtet, die Ware zurück zu senden, wenn diese durch Paket versandt werden kann. Die Kosten für eine Rücksendung in einem solchen Fall trägt bis zu einem Bestellwert von 350,00 € der Verbraucher. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der Bestellung entspricht. Dem Verbraucher steht kein Widerrufsrecht für Waren die nach Kundenwünschen angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse eines Kunden zugeschnitten wurden zu. Gleiches gilt auch, wenn die Ware auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet ist. Ebenso sind Software- artikel von dem Widerrufsrecht ausgeschlossen. ( z.B. Steuergeräte ) Bei der Rücksendung müssen alle Teile genau in dem Zustand sein, in dem sie das Lager der Fa. L+T verlassen haben. Dies bedeutet, dass auf Grund des Widerrufsrechtes zurück gesendete Teile, nicht verbaut oder benutzt gewesen sein dürfen.

§6 Zahlungsbedingungen

6.1
Die in Angebot bzw. Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Mehrwertsteuer wird, in gesetzlich gültiger Höhe am Tag der Rechnungsstellung, gesondert ausgewiesen.

6.2
Alle Preise sind gültig ab Lager L+T. Verpackungen, Frachtkosten oder sonstige Nebenabreden werden gesondert berechnet. Bei Bestellungen, die mit Versand verkauft werden, berechnen wir zusätzlich Versandkosten, die gesondert ausgewiesen sind.

6.3
Bei Zahlung per Rechnung ist der Kunde verpflichtet den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Nach Ablauf der Frist entsteht ohne weitere Aufforderung Verzug. Der Endverbraucher hat während des Verzuges seine Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges seine Geldschuld in Höhe von 8,5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. In jedem Fall behalten wir uns die Geltendmachung und den Nachweis eines höheren Schadens vor. Im Falle der Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sind wir berechtigt für den Mehraufwand der stornierten Bankbuchung einen pauschalen Schadenersatz von 18,00 € für die Bearbeitung der Fehlbuchung zu verlangen. Dieser Betrag fällt zusätzlich zu den erhobenen Bankspesen an. Bei Zahlung per Vorkasse ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Gutschrift des Rechnungsbetrages auf einem von uns ausgewiesenen Konto wird die Ware sofort versendet.

6.4
Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§7 Gefahrenübergang

7.1
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Sache beim Versandverkauf an den Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen befördernden Firma o. Person auf den Käufer über.

7.2
Ist der Käufer Endverbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versandverkauf mit der Übergabe der Sache an den Käufer über.

7.3
Gleichartige Bedingungen gelten auch dann, wenn sich der Käufer mit der Abnahme in Verzug befindet.

§8 Gewährleistung

8.1
Ist der Käufer Unternehmer leisten wir Gewähr zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung entsprechend unserer Wahl. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich kann der Kunde grundsätzlich die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

8.2
Ist der Käufer Endverbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels an einer Ware folgende Vorgehensweise vereinbart: Übersteigt der Wert der Ware 45,00 € steht uns binnen einer angemessenen Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 15 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Im Falle einer Ersatzlieferung muss das bemängelte Teil binnen 5 Tagen bei uns eingehen. Bei Überschreiten der Rücksendefrist wird das von uns nachgelieferte Ersatzteil zusätzlich berechnet. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich kann der Kunde grundsätzlich die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

8.3
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich eine Minderung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

8.4
Gewerbliche Kunden müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 3 Werktagen, ab Empfang der Lieferung, schriftlich an die Fa. L+T melden, andernfalls ist die Geltendmachung von evtl. Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Unternehmer trifft die vollständige Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen. Endverbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Empfang der Lieferung über offensichtliche Mängel schriftlich informieren. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Benachrichtigung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche 20 Werktage nach der Feststellung der Mängel. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft in vollem Umfang den Endverbraucher. Bei gebrauchten Ersatzteilen trifft den Endverbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Ware.

8.5
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei dem Kunden, wenn ihm dies zu zumuten ist. Der Schadensersatz beschränkt sich hierbei auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Zeitwert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn der Fa. L+T arglistige Vertragsverletzung vor zu werfen ist.

8.6
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuer Ware 6 Monate ab Lieferung Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

8.7
Für Endverbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuer Ware 24 Monate ab Lieferung oder 25.000 km Laufleistung, und nur bei Nachweis des Einbaus durch eine Fachwerkstatt. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung, und nur bei Nachweis des Einbaus durch eine Fachwerkstatt.

8.8
Beim Verkauf von gebrauchten Ersatzteilen ist der zweckbedingte, vorhandene Verschleiß von einer Gewährleistung ausgeschlossen.

8.9
Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn die gelieferten Teile von einer Fachwerkstatt unter Beachtung der Herstellervorschriften und unserer Vorgaben eingebaut werden, sowie sämtliche vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten nach dessen Maßgaben nachweislich durchgeführt werden. Bei Missachtung der Einbauvorschriften oder Eigenmontage entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Die gilt nicht wenn der Kunde nachweist, dass bereits bei Übergabe der Ware Mängel bestanden.

8.10
Der Erwerb von gebrauchten sicherheitsrelevanten Teilen erfolgt auf eigene Gefahr. Für eine einwandfreie Funktion übernehmen wir keine Garantie und Haftung. Derartige Teile sind unbedingt von einer Fachwerkstatt einzubauen sowie vorher zu prüfen.

8.11
Alle Teile werden von uns ohne Betriebs- und Schmiermittel verkauft. Für die ordnungsgemäße Befüllung und Inbetriebnahme hat der Kunde im Rahmen des Einbaues selbst zu sorgen. Bei versäumter oder unsachgemäßer Befüllung, sowie fehlerhafter Inbetriebnahme erlöschen alle Gewährleistungsansprüche.

8.12
Alle Anbauteile, die sich zusätzlich an dem gekauften Teil befinden, werden als unentgeltliche Zugabe ohne jegliche Gewähr übergeben.

8.13
Bei gebrauchten Teilen beschränkt sich die Gewährleistung im Falle eines Sachmangels Auf die kostenlose Lieferung eines gleichwertigen gebrauchten Bauteiles. Sollte das Ersatz- Teil nicht lieferbar sein, so beschränkt sich die Gewährleistung auf die Erstattung des Kaufpreises sowie evtl. angefallener Versandkosten. Zweckbedingter Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auch beim Erwerb von neuen Teilen stehen die Gewährleistungsansprüche unter der Voraussetzung, des Einbaus der neuen Teile in einer Fachwerkstatt inkl. aller vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Schlägt die Nachbesserung nach der Lieferung neuer Ersatzteile fehl, oder sind dem Kunden weitere Nachbesserungsversuche nicht zumutbar, kann der Kunde ausschließlich Minderung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages fordern. Weitergehende Ansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen. Die Fa. L+T haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache Selbst entstanden sind. Insbesondere haftet die Fa. L+T nicht für jegliche Vermögensschäden, evtl. entgangene Gewinne, entgangene Gewinne und sonstige Schäden des Kunden.

8.14
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Schadensursache auf grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beruht oder wenn wegen Ausbleibens einer zugesicherten Eigenschaft der Ware Schadensersatzansprüche gegen die Fa. L+T bestehen. Eine Eigenschaft gilt nur dann als zugesichert, wenn die Zusicherung ausdrücklich schriftlich erfolgt ist. Eine telefonische und mündliche ebenso eine derartige bzw. grafische Produktbeschreibung entsprechen in keiner Weise zugesicherten Eigenschaften.

8.15
Für die bei der Ersatzlieferung oder bei der Nachbesserung verwandten Teile übernehmen wir, entsprechend des Kaufvertrages, eine Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Teiles.

8.16
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde einen Fehler nicht anzeigt oder dem Verkäufer nicht unverzüglich nach Erkennen des Mangels die Möglichkeit der Nachbesserung gibt oder wenn die Ware unsachgemäß oder über das normale Maß hinaus ( Motorsport ) beansprucht wurde oder die Vorgaben des Herstellers nicht beachtet wurden.

8.17
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn sich während eines Reklamationsvorganges zeigt, dass der Kunde die Tatsachen vorsätzlich nicht richtig wiedergegeben hat.

§9 Warenrücknahme und Gutschriften

9.1
Die Rücknahme von ausgelieferter mängelfreier Ware erfolgt soweit der Vertrag nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt, nur in Ausnahmefällen sowie nach vorheriger Absprache und schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden innerhalb von 20 Werktagen. Dann handelt es Sich um eine Kulanz. Die Rücknahme erfolgt nur in einwandfreiem Zustand der Ware. Die Rücksendung muss frachtfrei an unser Lager erfolgen. Die Rücknahme erfolgt nur gegen Erteilung einer Gutschrift. Elektronikteile sind in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen.

9.2
Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages mit einem Kunden oder dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt diese Tatsache nicht alle anderen übrigen Bestimmungen in diesen AGB’s; somit behalten Sie in jedem Fall Ihre Gültigkeit. Ein aus evtl. veränderten Bestimmungen dieser AGB’s entstehender oder herzuleitender Rechtsanspruch für andere Verträge besteht nicht jetzt und zukünftig.

§10 Rechtsgrundlage

10.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung

§11 Gerichtsstand

11.1
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Zossen. Nebenabreden bedürfen für ihre Rechtsgültigkeit in jedem Fall der Schriftform.

§12 Datenschutz

12.1
Der Kunde und Besteller erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung der für die Durchführung von Bestellungen und Anmeldungen erforderlichen personenbezogenen Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich in unsrem Hause bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und auch nicht verkauft. Mit dem Abschluss seiner Bestellung erklärt sich der Kunde mit dem Inhalt dieser AGB’s einverstanden.

Februar 2012

L+T Spezialist für 500 E
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